TOP

Herrliberg: Gemeinde will auf den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen verzichten

Herrliberg: Gemeinde will auf den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen verzichten

TELE Z aktuell vom 31.05.2024: Wenn Land auf- oder umgezont wird muss ein kommunaler Mehrwertausgleich geleistet werden, weil das Land damit an Wert gewinnt. Seit kurzem besteht im Kanton Zürich die Möglichkeit, diese Abgabe wegzulassen. Das 2021 in Kraft getretene kantonale Mehrwertausgleichsgesetz schreibt vor, dass der Wert zwischen 0 und 40 Prozent liegen darf. Bis zum 1. März 2025 müssen sämtliche Gemeinden im Kanton einen Abgabesatz festgelegt haben. Die Zürcher Seegemeinde Herrliberg hat diesen Schritt bis jetzt noch nicht vollzogen. Nun schlägt der Herrliberger Gemeinderat der Stimmbevölkerung vor, den Mehrwertausgleich auf 0 Prozent festzusetzen. Seit kurzem ist dies gesetzlich wieder möglich. Die Meinungen dazu fallen allerdings sehr unterschiedlich aus…