Uetikon am See: Eigentümer sollen bei Um- und Aufzonungen keine Abgabe leisten
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TELE Z aktuell vom 04.04.2025: Wird Land auf- oder umgezont gewinnt dieses an Wert. Für diese Wertsteigerung muss an die Gemeinde eine Abgabe in der Höhe von bis zu 40% des Mehrwerts geleistet werden – die genaue Höhe kann jede Gemeinde selbst festlegen. Viele Gemeinden entscheiden sich für einen Wert zwischen 20 und 40%, einige verzichten aber auch auf die Abgabe