Kantonsrat: Forderung nach Änderung im Sozialversicherungsrecht
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TELE Z aktuell vom 08.11.2022: Seit Anfang 2021 sind die Kosten für Nicht-Leistungs-Verfahren aufgrund einer Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bundesrechtlich nicht mehr geregelt. Der Wortlaut des geltenden Gesetzes über das Sozialversicherungsgericht (GSVGer) erlaubt neu die Folgerung, dass diese Verfahren kostenpflichtig sind. Dies war bei Erlass des Gesetzes aber nicht beabsichtigt. Die Mehrheit der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) lehnt die Einführung einer Kostenpflicht ab…