Kanton Zürich: Ein erstes Fazit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird gezogen
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TELE Z aktuell vom 18.12.2024: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gelten als eine Verletzung der Menschenrechte. Am 1. April 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft getreten. Sie dient als Orientierungsrahmen für die Stärkung von Gewaltprävention, Gewaltschutz und Strafverfolgung. An einer heutigen Medienkonferenz, hat der Kanton Zürich über die Umsetzung der Konvention informiert.