Kanton Zürich: Wer Wildvögel füttert macht sich strafbar
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TELE Z aktuell vom 27.11.2023: Das revidierte Zürcher Jagdgesetz verbietet seit dem 1. Januar 2023 im ganzen Kanton das Füttern von Wildtieren. Das Füttern von Tauben und Wildvögeln kann mit Busse oder sogar Gefängnis bestraft werden. Aber nicht nur das Füttern ist verboten, sondern auch wer privat Wildvögel hält, macht sich strafbar. Das gilt auch für den Fall der Pflege von verletzten Vögeln…